Verband Medizinischer Technologen für Radiologie in der Radioonkologie VMTRO

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Verband Medizinischer Technologen für Radiologie in der Radioonkologie – VMTRO

Die Mitgliederversammlung am 18.06.2016 hat zum Zwecke der Festsetzung und Erhebung von Mitgliedsbeiträgen gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen:

1.  Der jährliche Mindestbeitrag für Mitglieder gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung beträgt 25,00 €.

2.  Die Beiträge werden am 01. April des Jahres fällig.

3.  Die Mitglieder haben dem Verein eine Abbuchungsermächtigung zu erteilen.

4.  Spenden und sonstige Zuwendungen werden auf die Jahresbeiträge voll angerechnet.

5.  Im Jahr des Beginns der Mitgliedschaft ist der jährliche Mindestbeitrag vier Wochen nach Beginn (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 3 der Satzung) zu entrichten, spätestens am 31. Dezember des Jahres.

6.  Beiträge können auf begründeten Antrag in besonderen Fällen (vgl.  § 5 Abs. 3 der Satzung) teilweise oder ganz erlassen werden.

7.  Die Frist (Fälligkeit) zur Zahlung der Beiträge kann im Einzelfall auf Antrag des Mitglieds verlängert werden.

8.  Von der Pflicht zur Erteilung der Abbuchungsermächtigung können im Einzelfall Ausnahmen gestattet werden, wenn das Mitglied sich verpflichtet, seine Zahlungen vor dem 01. März des Jahres auf ein Konto des Vereins
vorzunehmen.

9.  Die Entscheidung zu den vorstehenden Ziffern 6 bis 8 trifft der Vorstand.

10.  Für die Erhebung von Umlagen gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung legt die Mitgliederversammlung bei jedem Beschluß gesondert die Zahlungsmodalitäten fest.

11.  Soweit gesetzliche Vorschriften es erfordern und auf Antrag stellt der Verein nach Ablauf des Jahres eine schriftliche Bestätigung über die geleisteten Zahlungen aus.

Satzung des Verbandes VMTRO

Unsere Satzung liegt im PDF-Format vor.

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VMTRO e.V.
Verband Medizinischer Technologen für Radiologie in der Radioonkologie

Reinhardtstr. 47
10117 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 8431 8990
Fax: +49 (0) 30 8441 9189
info@vmtro.de

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